Eintragung ins Handelsregister: jetzt noch einfacher!

Das Parlament der Tschechischen Republik hat ein Gesetz verabschiedet, welches die Eintragung einer Gesellschaft oder der Änderungen ins Handelsregister wesentlich erleichtert.

Bis Mai 2015 wird die Eintragung ins Handelsregister lediglich von Gerichten vorgenommen. Viele ausländische Investoren beschweren sich oft über die Dauer des Verfahrens. Dieses formelle Gerichtsverfahren konnte (im Extremfall) sogar wenige Wochen dauern. Das Gesetz ermöglicht Notaren, die Eintragung ins Handelsregister selbst durchzuführen, was zwei wesentliche Vorteile (nicht nur) für ausländische Investoren anbietet: Zeit- und Kostenersparung. Die Notargebühr für die Eintragung einer GmbH wird weniger als eine Hälfte der Gerichtsgebühr betragen.

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