Datengröße elektronischer Briefkästen wird erweitert
Gute Nachricht für alle Besitzer elektronischer Briefkästen.
Ab dem 1.1.2016 erhöht sich die maximale zulässige Größe des elektronischen Briefkastens von 10 MB auf 20 MB, als auf das Zweifache.
Durch diese Änderung lassen sich künftig auch Formulareinreichungen bei der Mehrwertsteuer absenden, was bislang wegen ihrer Datengröße über den elektronischen Briefkasten möglich war.