Die französische Initiative zum energieeffizienten Wirtschaften erfordert Modernisierung und schafft konkrete Marktchancen im industriellen Sektor.
Der französische Senat verabschiedete am 25. Februar 2014 einen Beschluss betreffend die Umsetzung der französischen Energiewende, welche sich als Teil eines ganzheitlichen Modernisierungsprozesses in die politischen Hauptziele der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und die Begrenzung von Treibhausemissionen eingliedert.
Ein wesentlicher Bestandteil der bereits in den vergangenen Jahren eingeleiteten Maßnahmen beruht hierbei auf einer investitionstreibenden Verbesserung der Energieeffizienz bei industriellen Produktionsprozessen, Konsumgütern und im Bereich der Gebäudetechnik.
Die Energieeffizienzinitiative soll als wesentlicher Baustein die europäischen Vereinbarungen der Reduzierung der CO2-Emissionen sowie die Verringerung des Atomstromanteils am Energiemix auf 50 % senken und die Modernisierung der französischen Industrie vorantreiben.
Die in Frankreich zur Erreichung dieser Ziele eingeführten gesetzlichen Regelungen betreffend die Energiespar-Zertifikate (certificat d’économie d’énergie) sehen hierzu seit dem Jahre 2006 konkrete Verpflichtungen einzelner Unternehmen zur energetischen Modernisierung vor.
Die hiervon betroffenen Unternehmen Energiezulieferer, wie etwa EDF, GDF, TOTAL, BP sowie Einzelhandelsketten, wie etwa CARREFOUR, LEROY MERLIN, AUCHAN) sind daher zum Nachweis der Umsetzung eigener Energiesparmaßnahmen, beziehungsweise zur Förderung von Energiesparmaßnahmen ihrer Kunden verpflichtet, deren Missachtung zu erheblichen
wirtschaftlichen Konsequenzen führt.
Die Mitwirkung an der Umsetzung von französischen Projekten kann zur Anwendung gesetzlicher Gewährleistungs- und Haftungsverpflichtungen, sowie zu Deckungslücken im betrieblichen Versicherungsverhältnis führen, deren Konsequenzen in der Regel für Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum unbekannt sind.
Die erfolgreiche Beteiligung an der Modernisierung bestehender oder am Neubau von industriellen Anlagen und Produkten sowie die Vermeidung bestehender Risiken des Auslandsgeschäfts sollte sich daher stets auch an den Besonderheiten der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Frankreich orientieren und diese, sofern rechtlich unvermeidbar, frühzeitig berücksichtigen.