Eine Erhöhung der Gebühren bei Eintragung ins Liegenschaftregister wurde genehmigt. Zukünftig beträgt die Gebühr 1000 CZK (früher 500 CZK). Die Erhöhung dieser Gebühr erbringt ca. 300 Mio. CZK jährlich.
Eine Erhöhung der Gebühren bei Eintragung ins Liegenschaftregister wurde genehmigt. Zukünftig beträgt die Gebühr 1000 CZK (früher 500 CZK). Die Erhöhung dieser Gebühr erbringt ca. 300 Mio. CZK jährlich.
Laut Landwirtschaftsministerium sind ähnliche Gebühren in anderen EG-Ländern wesentlich höher. Z.B. bezahlt man in der BRD für die Eintragung eines Wohnhauses ins Liegenschaftregister 400 EUR, in Österreich 1 Prozent vom Preises des Wohnhauses und in der Slowakei 66 EUR.
Für Firmen gibt es aber auch administrative Erleichterungen. Neu werden z.B. die Auszüge aus dem Handelsregister nicht mehr benötigt (diese Angaben können via Internet überprüft werden). Für Anträge auf Eintragung werden vorgeschriebene Formulare benutzt. Die Novelle eliminiert auch die Möglichkeit einer sogenannten Klage aus schikanösen Gründen, deren Ziel und Zweck es ist, im Wettbewerb die Eintragung eines sachlichen Rechts zu erschweren oder sogar zu verhindern.