Rechtslage - Mindestlohn
Auf Grund einer Verordnung, die die Regierung der Tschechischen Republik am 23. Juli 2013 verabschiedete, ist am 1. August 2013 die Erhöhung des Grundtarifs des Mindestlohnes für die festgelegte Wochenarbeitszeit von 40 Stunden in Kraft getreten, und zwar von 8.000,- CZK pro Monat auf 8.500,- CZK pro Monat, also von 48,10 CZK pro Arbeitsstunde auf 50,60 CZK pro Arbeitsstunde.
Rechtslage – Garantierter Lohn
Gemeinsam mit der Erhöhung des Mindestlohns wurden auch die Untergrenzen des garantierten Lohnes erhöht. Die Höhe des garantierten Lohnes ist von der Kompliziertheit der Arbeit, der Verantwortung des Arbeitnehmers bei der ausgeübten Arbeit und der Schwere der Arbeit abhängig. Für die Zwecke der Bestimmung des garantierten Lohnes unterscheidet die Durchführungsverordnung acht Gruppen von Arbeitsarten.
Den Unterschied zwischen dem garantierten Lohn vor und nach dem 1.8.2013 kann man dieser Tabelle entnehmen.
Änderung der bestehenden Verträge
Falls der Lohn des Arbeitsnehmers auf das Niveau des Mindestlohnes festgelegt wurde, ist ein Nachtrag zu schließen, durch den der Mindestlohn beziehungsweise der garantierte Lohn angepasst wird.
Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass die Erhöhung des Mindestlohnes auch die Vereinbarungen außerhalb von Arbeitsverhältnissen beeinflusst und ein Nachtrag abzuschließen ist, falls eine Entlohnung von weniger als 50,60 CZK pro Stunde vereinbart worden ist. Dies gilt auch beim neuen Abschluss von Vereinbarungen außerhalb von Arbeitsverhältnissen, bei denen die Entlohnung pro Arbeitsstunde nicht niedriger als 50,60 CZK sein darf, ansonsten wäre eine solche Vereinbarung rechtswidrig.
Einfluss der Erhöhung des Mindestlohns auf andere Bereiche
Die Erhöhung des Mindestlohnes wird sich auch in anderen Bereichen widerspiegeln. Zum Beispiel wird sie Einfluss auf den Zuschlag für die Arbeit in einer erschwerten Arbeitsumgebung gemäß Arbeitsgesetzbuch oder auf den Zuschlag beim Übergang auf ein neues Unternehmensprogramm gemäß dem Beschäftigungsgesetz nehmen.
Zusammenfassung
Der Sinn der Anordnung ist, die Senkung des realen Mindestlohnniveaus in der Tschechischen Republik zu mildern und den Anstieg der Lebenshaltungskosten auszugleichen. Auch wenn der Mindestlohn seit dem 1.1.2007 nicht erhöht wurde, wird dieses Institut auch in der Zukunft sicherlich weiterhin nicht nur von ökonomischen, sondern auch von rein politischen Umständen beeinflusst werden.