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CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew

Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht

Erneuerbare Energien in der Ukraine

17.04.2019

Gesetzesentwurf zu Ökostrom-Ausschreibungen in erster Lesung verabschiedet

Am 20. Dezember 2018 hat die Werchowna Rada der Ukraine den überarbeiteten Gesetzesentwurf Nr. 8449-d „Über die Änderung einiger Gesetze der Ukraine in Bezug auf die Sicherstellung von Wettbewerbsbedingungen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“ in erster Lesung verabschiedet. Mit diesem Gesetzesentwurf (im Folgenden auch „Gesetz“) werden die Gesetze der Ukraine „Über erneuerbare Energiequellen“, „Über den Strommarkt“, „Über die Regulierung der Stadtentwicklung“ geändert.

Die Notwendigkeit der Verabschiedung dieses Gesetzes ist auf eine zu hohe Vergütung für „Grünstrom“ zurückzuführen. Infolge der erheblichen Belastung für den Großhandelspreis mit der Einspeisevergütung betrug der Anteil der Zahlungen vom Stromgroßhandelsmarkt an die Stromproduzenten, die eine Einspeisevergütung erhalten, 2017 7,5% und Ende 2018 8,2%. Eine hohe Einspeisevergütung in der Ukraine, insbesondere Einspeisevergütung für Solaranlagen, führt zu einer
übermäßigen Preisbelastung für ukrainische Stromverbraucher, die mit der Inbetriebnahme neuer Kraftwerke immer weiter wachsen wird.

Darüber hinaus ist in den letzten Jahren der Preis für Solarstrom deutlich gesunken. Laut dem IRENA-Bericht „Renewable Power Generation Costs in 2017“ (Kosten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2017) ist einer der Hauptgründe für diesen Rückgang die Verringerung der Preise für Solarmodule um 81% im Vergleich zu 2009. Der gewichtete Durchschnittspreis für Solarstrom sank im Zeitraum 2010-2017 um 73% auf 0,1 US-Dollar pro 1 Kilowattstunde.

Das heißt, dass die Erzeugung von Solarstrom im Vergleich zur Stromerzeugung aus konventionellen Quellen zunehmend wettbewerbsfähiger ist, auch ohne staatliche Unterstützung. Die europäische Erfahrung zeigt auch eine Tendenz hin zur Abnahme der Förderung der Solarstromerzeugung.

Die staatliche Förderung von Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energiequellen auf Wettbewerbsbasis, nämlich durch die Einführung von Ausschreibungen und öffentlichen Vergaben, bietet daher eine optimale Unterstützung für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und trägt dazu bei, dass die Investoren keinen übermäßigen Ausgleich erhalten. So sollen die Verbraucher infolge der Einführung von Ausschreibungen von der Senkung der Preise für Ökostrom
profitieren.

Der Gesetzesentwurf sieht folgende wesentliche Änderungen vor: weiter zum ausführlichen Artikel