Natürliche und juristische Personen aus EU-Mitgliedsstaaten sind seit dem 01.01.2014 grundsätzlich ohne Weiteres zum Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke in Rumänien berechtigt.
Im April wurde per Gesetz u. a. ein Vorkaufsrecht über alle landwirtschaftlichen Flächen aus dem Außenbereich zu Gunsten folgender Personen eingeführt: Miteigentümer, Pächter, Nachbarn und der rumänische Staat.
Am 30.05. wurden nun lang ersehnte Anwendungsbestimmungen zu dem Gesetz veröffentlicht, in denen das neue Verfahren zu Kauf und Verkauf von im Außenbereich gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücken geregelt wird.
Dieses beginnt damit, dass der potentielle Verkäufer sein Verkaufsangebot nebst einigen Unterlagen an das lokale Rathaus übermittelt. Dieses hängt das Angebot für 30 Tage aus und übermittelt die Unterlagen sowie die Liste der Vorkaufsberechtigten der zuständigen Stelle des Landwirtschaftsministeriums.
Vorkaufsberechtigte können innerhalb von 30 Tagen nach der o.g. Veröffentlichung die Annahme des Verkaufsangebotes erklären.
In diesem Fall muss die zuständige Stelle der Agentur des staatlichen Vermögens (Agentia Domeniilor Statului) eine finale Zustimmung (aviz final) für den Grundstücksverkauf ausstellen. Diese ist 6 Monate gültig und durch Abschluss eines ein Vor- oder Optionsvertrages über das Grundstück verlängerbar.
Wird kein Vorkaufsrecht ausgeübt, kann das Grundstück zu dem veröffentlichten Preis frei verkauft werden. Das Rathaus stellt dem Verkäufer in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung aus.
Die Schaffung eines klaren Rechtsrahmens ist begrüßenswert. Für Investoren, die zusammenhängende Großflächen erwerben wollen, ist die neue Rechtslage allerdings ein potentielles Hindernis, auf das sie sich vorbereiten müssen.