Ob ein „Kleines bzw. Mittleres Unternehmen“ (KMU) tatsächlich von dem reduzierten Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 % in Frankreich auf einen Teil seines Gewinns profitieren kann, ist insbesondere abhängig vom erzielten Umsatz.
von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg Frau Anne-Lise Lamy, lamy@cbbl-lawyers.de, +33 (0) 3 88 45 65 45 und Baden-Baden Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, https://rechtsanwalt.fr
Ab dem 1. Januar 2021 wird die maximale Umsatzschwelle von EUR 7.630.000 auf EUR 10.000.000 erhöht. Damit werden weitere KMU von dem reduzierten Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 % profitieren können!
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Straßburg Herr Rechtsanwalt Emil Epp berät Sie gerne: epp@cbbl-lawyers.de, +33 (0) 3 88 45 65 45