Die spanische Regierung verabschiedet ein Förderprogramm für ausländische Unternehmen der Forschungs- und Entwicklungsbranche
Ausländische Unternehmen aus dem Bereich der Forschung und Entwicklung können aktuell Förderungen aus einem kürzlich veröffentlichten Investitionsförderprogramm in Spanien erhalten. Etwaige Anträge auf Erlangung der nicht rückzahlungspflichtigen Beihilfen sind spätestens bis zum 12. April 2016 einzureichen. Laut den geltenden Vorgaben müssen die geförderten Projekte bis zum 31. Dezember 2016 durchgeführt werden.
Förderberechtigt sind ausländische Unternehmen, die bereits in Spanien anwesend sind oder eine Neuansiedlung in Spanien beabsichtigen. Das Förderprogramm dient der Förderung ausländischer Unternehmen mit einer hohen technologischen Zielsetzung sowie der Konsolidierung von Exzellenzzentren großer ausländischer Unternehmen. Ein spezifisches Forschungsthema wird nicht verlangt.
Als Förderprogramm aus EU- und EFRE-Mitteln sind die Forschungs- und Entwicklungsprojekte entweder in Extremadura, Andalusien, Kastilien-La Mancha, auf den Kanarischen Inseln, in Murcia, Galizien oder Valencia durchzuführen.
Nähere Informationen zur Fördersumme, zur Förderberechtigung und zu den konkreten Vergabekriterien erfragen Sie gerne bei Frau Rechtsanwältin M. Noriega aus Barcelona, mnoriega@mmmm.es.