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CBBL Advokátka/Partner Šárka Gregorová, Kanzlei Schaffer & Partner, Prag
Šárka Gregorová
Advokátka/Partner
Schaffer & Partner
Prag

Aktuelles zum tschechischen Wirtschaftsrecht

Für gleiche oder gleichwertige Arbeit in Tschechien weniger Lohn oder Gehalt?

17.12.2021

Darf ein Arbeitgeber, der seine Tätigkeit in mehreren Regionen betreibt, für die gleiche oder gleichwertige Arbeit in den einzelnen Regionen unterschiedliches Arbeitsentgelt gewähren? Das durchschnittliche Arbeitsentgelt ist je nach Region ja auch unterschiedlich. Mit dieser Frage befasste sich im Sommer d.J. auch das tschechische Verfassungsgericht.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Prag, Frau Mgr. Šárka Gregorová, LL.M., gregorova@cbbl-lawyers.de, Tel. +420 - 2 - 215 063 00, www.schaffer-partner.cz

Konkret ging es dabei um einen Fall, bei dem der Arbeitgeber an die Postboten in der Olmützer Region ein niedrigeres Arbeitsentkommen als den Postboten ausbezahlt, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit in Prag verrichten. Der Arbeitgeber versuchte, den Unterschied in dem Gehalt durch unterschiedliche soziowirtschaftliche Bedingungen in der Olmützer Region und in Prag zu begründen. So behauptete er, dass die Lebensunterhaltungskosten in Prag höher liegen, und es daher notwendig ist, den Arbeitnehmern in Prag verhältnismäßig ein höheres Gehalt oder höheren Lohn als den für die gleiche oder gleichwertige Arbeit in der Olmützer Region zugeteilten Arbeitnehmern zu bezahlen.

Das Verfassungsgericht hat sich den Argumenten des Arbeitgebers nicht angeschlossen und verwies auf die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs, wonach den Arbeitnehmern für die gleiche Arbeit das gleiche Gehalt oder der gleiche Lohn zusteht. Das Arbeitsgesetzbuch sieht eine abschließende Aufzählung von Kriterien vor, auf deren Grundlage beurteilt werden kann, ob es sich tatsächlich um die gleiche Arbeit handelt oder nicht. Soziowirtschaftliche Unterschiede gehören zu diesen Kriterien nicht, weswegen auf dieser Grundlage alleine die Differenz zwischen der Höhe des Gehalts oder des Lohns zwischen den Mitarbeitern in den jeweiligen Regionen als Begründung nicht genügt.

Den Unterschied im Arbeitsentgelt kann man daher nur unter Zugrundelegung von Kriterien begründen, die im Arbeitsgesetzbuch festgelegt sind, darunter zum Beispiel die Komplexität der Arbeit, die Verantwortlichkeit, die der jeweilige Arbeitnehmer trägt, wie anstrengend die Arbeit ist, schwere Arbeitsbedingungen, die Leistung und erreichte Arbeitsergebnisse.

Sie haben weitere Fragen zu Lohn und Gehalt und dem Arbeitsrecht in Tschechien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Mgr. Šárka Gregorová, LL.M., und ihr Team in Prag stehen Ihnen gerne zur Verfügung: gregorova@cbbl-lawyers.de, Tel. +420 - 2 - 215 063 00