Gewerbemietvertrag in Frankreich: Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Vertrages

In Frankreich haben Mieter eines gewerblichen Mietvertrages grundsätzlich Anspruch auf eine Verlängerung des Mietvertrages nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Wenn der Vermieter einer Verlängerung jedoch nicht zustimmt, muss er dem Mieter eine Entschädigung (für den Entzug der weiteren Nutzung) bezahlen.

von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, https://rechtsanwalt.fr


Solange diese Räumungsentschädigung seitens des Vermieters tatsächlich noch nicht an den Mieter gezahlt ist, darf der Mieter auch nach dem Ablauf des Vertrages in den gemieteten Räumen bleiben und diese nutzen. Im Gegenzug muss er dem Vermieter während dieser Zeit eine Nutzungsentschädigung zahlen. Diese Nutzungsentschädigung entspricht in ihrer Höhe dem „Mietwert des Objekts“ und weicht in den meisten Fällen von der vertraglich vereinbarten Miete ab: In der Praxis ist der Mietwert meist höher als die vertraglich vereinbarte Miete. 

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