Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad

Aktuelles zum serbischen Wirtschaftsrecht

Gültigkeit der Arbeitserlaubnis für Ausländer während des Ausnahmezustandes in Serbien

31.03.2020

Die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Anstellung von ausländischen Staatsangehörigen erteilte Arbeitserlaubnis, deren Gültigkeit während des Ausnahmezustandes abgelaufen ist oder ablaufen wird, bleibt gültig, solange die Verordnung über den Ausnahmezustand in Kraft ist (Entscheidung über die Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis für Ausländer während des Ausnahmezustandes vom 26. März 2020, „Amtsblatt der RS”, Nr. 43/20).

Von Frau Anđelija Milićević, Diplom-Juristin, andjelija.milicevic@tsg.rs, Tel: +381 1 132 852 27, www.tsg.rs

Diesbezüglich verweisen wir auch auf unsere Nachricht über die Geltung des vorübergehenden Aufenthaltes der Ausländer für die Dauer des Ausnahmezustandes.

Demzufolge ist es nicht notwendig, bei einem Fristablauf neue Anträge auf Erteilung/Verlängerung der vorübergehenden Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu stellen, weil diese aufgrund der angeführten Entscheidungen der Regierung der Rebublik Serbien für die Dauer des Ausnahmezustandes gültig bleiben.

Das TSG Team wird Sie stets und rechtzeitig über diese und viele andere aktuelle rechtliche Themen für die Dauer des Ausnahmezustandes auf dem Laufenden halten.

Sie haben Fragen zu weiteren wirtschaftsrechtlichen Auswirkungen der Corona-Krise in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27