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CBBL Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany) Stefan Schmierer, Kanzlei Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District
Stefan Schmierer
Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany), Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Hong Kong

Hong Kong kündigt Rechtshilfeabkommen

28.12.2020

Nach der Einführung des neuen Nationalen Sicherheitsgesetzes am 01. Juli 2020 durch China in Hong Kong hat Deutschland, wie viele andere Länder auch, das Auslieferungsabkommen zwischen Hong Kong und Deutschland im Oktober 2020 ausgesetzt, da Deutschland befürchtet, dass aufgrund des neuen Sicherheitsgesetzes nach Hong Kong abgeschobene Personen weiter nach Mainland China abgeschoben werden, ohne dass Deutschland dies verhindern könnte.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herrn Rechtsanwalt Stefan Schmierer, schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899, www.rs-lawyers.com.hk

Im Gegenzug setzte Hong Kong seinerseits das Auslieferungsabkommen mit Deutschland aus, so dass zurzeit keine Personen zwischen Hong Kong und Deutschland abgeschoben werden können.

Weiterhin setzte Hong Kong nicht nur das Auslieferungsabkommen aus, sondern Hong Kong ging noch einen Schritt weiter und setzte das Abkommen über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen aus 2006 ebenfalls aus. Damit ist zurzeit davon auszugehen, dass zwischen Hong Kong und Deutschland keine Rechtshilfe in Strafsachen mehr geleistet wird. Das Abkommen umfasst Regelungen über die Beweiserhebung zwischen den Ländern, Erteilung von Auskünften und Schriftstücken, Unterstützung bei der Fahndung nach Personen, Unterstützung bei Durchsuchungen, Zustellungen von Schriftstücken und sonstige Anfragen.

Ob es in der Zukunft zu Rechtshilfe bei Strafsachen außerhalb des ausgesetzten Abkommens und auf einer Einzelfallbasis kommen wird, bleibt abzuwarten. Es ist zwischen Staaten anerkannt, dass internationale Anfragen (oder z.B. auch die Vollstreckung von Gerichtsurteilen) bearbeitet werden, wenn der Grundsatz der Reziprozität gegeben ist; das heißt, erklärt sich einer der Staaten bereit, eine Handlung vorzunehmen, so erklärt sich in der Regel auch der andere Staat bereit aus Gegenseitigkeit ähnliche Unterstützung zu geben.

Von der Aussetzung nicht betroffen ist die Vereinbarung zwischen Hong Kong und Deutschland über die Zusammenarbeit in Zivilsachen, welche auf dem Haager Zustellungsübereinkommen von 1965 beruht. Damit ist es auch weiterhin möglich, Klagen aus einem der Staaten im anderen Staat zuzustellen, ein Beweisaufnahmeverfahren in einem Zivilprozess durchzuführen und ähnliche Anträge auf internationale Unterstützung zu stellen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herr Rechtsanwalt Stefan Schmierer, berät Sie gerne: schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899