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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Missbräuchliche Abberufung eines Geschäftsführers in Frankreich

16.09.2022

Der Geschäftsführer (Président oder Directeur Général) einer SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts) kann grundsätzlich ohne Vorliegen eines besonderen Grundes wirksam abberufen werden.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de und Elisabeth Walckenaer, Avocat, walckenaer@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Bisher war fraglich, was dabei unter „Einstimmigkeit“ zu verstehen war: Genügte die Einstimmigkeit aller Stimmen der bei der Versammlung Anwesenden oder war die Einstimmigkeit sämtlicher existierenden Stimmrechtsinhaber erforderlich?

Diese Frage wurde nun gerichtlich geklärt.

Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Abberufung nicht missbräuchlich (z.B. in ehrverletzender Weise) erfolgt.

Geschieht die Abberufung nämlich in „beleidigender Weise“, kann der abberufene Geschäftsführer Schadensersatz für seinen immateriellen Schaden verlangen.

Daher sollte bei einer Abberufung in Frankreich stets auf den Wortlaut und auf die Begleitumstände der Abberufung geachtet werden.

Der französische Kassationsgerichtshof hat dies in seiner Entscheidung vom 30. März 2022 noch einmal klargestellt.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45