Missbrauch von Unternehmensvermögen in Frankreich: Kassationsgerichtshof bestätigt Anwendbarkeit bei ausländischen Unternehmen

Der französische Kassationsgerichtshof hat mit Urteil vom 2. März 2021 entschieden, dass das Delikt des Missbrauchs von Unternehmensvermögen (abus de biens sociaux) auf ausländische Gesellschaften angewendet werden kann, obwohl diese nicht in Frankreich registriert sind.

von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de und Elisabeth Walckenaer, walckenaer@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0) 1 53 93 82 90, https://rechtsanwalt.fr


Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Voraussetzungen für das Bestehen einer Zweigniederlassung des ausländischen Unternehmens ins Frankreich erfüllt sind, auch wenn keine Eintragung im französischen Handelsregister erfolgt.

Bei der Entfaltung einer Tätigkeit in Frankreich sollte sorgfältig geprüft werden, welche eventuellen Eintragungspflichten und Risiken für die ausländische Gesellschaft dadurch entstehen.


Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.


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