Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Taiwan
CBBL Rechtsanwalt Michael Werner, Kanzlei Eiger, Taipeh
Michael Werner
Rechtsanwalt
Eiger
Taipeh

Aktuelles zum taiwanesischen Wirtschaftsrecht

Neue Anti-Geldwäsche-Regelungen haben Einfluss auf das taiwanesische Handelsrecht

17.12.2018

Aufgrund der jüngsten Änderung des taiwanischen Company Acts liegt es nun in der Verantwortung eines Unternehmens, Informationen über "beneficial ownership" über eine elektronischen Plattform an die zuständige Behörde zu melden.

Die neue Richtlinie verpflichtet das Unternehmen, seinen/seine Geschäftsführer, Vorgesetzten, leitenden Angestellten und Aktionäre, die mehr als zehn Prozent der insgesamt ausstehenden Aktien oder des gesamten Kapitals des Unternehmens halten, zu melden und zu deklarieren.

So sind unter anderem der Name, die Nationalität, das Geburtsdatum, die Personalausweisnummer und die Anzahl bzw. der Prozentsatz der gehaltenen Aktien eines jeden "beneficial owners" zu registrieren.

Betroffene Unternehmen sind:

  • limited company (ähnlich zur GmbH)
  • company limited by share (ähnlich zur AG)
  • unlimited company (ähnlich zur OHG)
  • unlimited company with limited liability shareholders (ähnlich zur KG)

Die Erstanmeldung für Unternehmen, die bis zum 31. Oktober 2018 gegründet wurden, muss bis zum 31. Januar 2019 abgeschlossen sein. Danach ist eine jährliche Aktualisierung der registrierten Daten, jeweils im März eines Jahres, erforderlich. Im Falle einer relevanten Änderung davor ist eine Meldung innerhalb von 15 Tagen ab deren Erfolg notwendig.

Unternehmen, die die erforderlichen Informationen nicht oder nicht ordnungsgemäß einreichen, müssen mit Strafe von bis zu 5.000.000 TWD (141,275.00 Euro) rechnen.

Für Fragen oder Hilfestellung in dieser Angelegenheit steht Eiger Ihnen sehr gerne zur Verfügung.