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Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Neue Bestimmungen in Spanien zur Energiewende und dem Verbraucherschutz

10.05.2019

Mit dem am 7. Oktober 2018 in Kraft getretenen königlichen Gesetzesdekret 15/2018 ergreift der spanische Gesetzgeber Sofortmaßnahmen zur Energiewende sowie dem Verbraucherschutz.

Der spanische Gesetzgeber beabsichtigt mit dem königlichen Gesetzdekret modifiziert die vom Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. Juni 2017 festgelegten Maßstäbe zum Recht des gemeinschaftlichen Eigenverbrauchs.

Ferner entfällt durch das neue Gesetzesdekret die Einholungspflicht einer Verwaltungsgenehmigung, sofern es sich um Anlagen handelt, die den Leistungsrahmen von 15 kW nicht überschreitet.
Die Vorschriften des Gesetzesdekrets lassen auch die Sonnensteuer entfallen, die bislang eine Abgabe bzw. Anschlussumlage darstellte, um so mögliche Anreize für Investitionen zu schaffen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.mmmm.es/blog/spanien-immobilienrecht/sofortmassnahmen-energiewende-verbraucherschutz/