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CBBL Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Brüssel
Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M.
Rechtsanwalt und Advocaat
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Brüssel

Aktuelles zum Kartellrecht und EU-Recht

Neue Due Diligence-Pflichten für Unternehmen: Die EU-Konfliktmineralienverordnung

23.02.2021

Am 01.01.2021 ist die EU-Konfliktmineralienverordnung in Kraft getreten. Sie verpflichtet europäische Importeure von Zinn, Gold, Wolfram und Tantal dazu, die Einhaltung von Sorgfaltsstandards in ihren Lieferketten zu überwachen und effektiv zu gestalten.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Brüssel, Herrn Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., vanderhout@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 234 11 60, www.kapellmann.de

Ziel der Verordnung ist es, die Finanzierung von bewaffneten Gruppen und die Erosion von Staatlichkeit in Entwicklungsländern durch den illegalen Abbau und Verkauf von Edelmetallen zu unterbinden.

Die Verordnung gilt für Importe von Mineralien und Metallen, die Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze oder Gold enthalten oder aus diesen bestehen. Ein Anhang zu der Verordnung listet die betroffenen Mineralien und Metalle abschließend auf. Sie gilt aber nicht schlechterdings für jegliche Importe dieser Stoffe, sondern erst ab einer von der Kommission bestimmten jährlichen Mindestmenge, die je nach Stoff unterschiedlich ausfällt.
Adressaten der Verordnung sind in erster Linie in der EU ansässigen Importeure dieser Stoffe, also insbesondere Hütten und Raffinerien. Mittelbar mit einbezogen sind allerdings auch alle weiteren Akteure in der Lieferkette, sowie externe Betreiber von Compliance-Systemen.

Für die Unionseinführer ist ein ganzer Katalog von Pflichten verabschiedet worden. Zum einen geht es um das Management. Die Unternehmen müssen gegenüber der Öffentlichkeit regelmäßig Rechenschaft über ihre Bemühungen ablegen. Gegenüber ihren Lieferanten müssen sie auf Vertragsänderungen hinwirken, sodass die Sorgfaltspflichten auch für diese Verbindlichkeit erlangen. Außerdem muss ein Mitglied der geschäftsleitenden Ebene als Beauftragter designiert werden und ein umfangreiches System zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette adoptieren. Sofern ein solches System bereits existiert, kann es bei der EU-Kommission angemeldet und anerkannt werden.

Eine weitere Kategorie von Verpflichtungen betrifft das Risikomanagement. Werden Risiken von irregulärem Rohstoffabbau und -weiterverarbeitung in der Lieferkette festgestellt, müssen Unionseinführer Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, den Handel aussetzen oder sogar ganz beenden, sollte ein Lieferant sich fortwährend weigern, das Risiko adäquat zu adressieren.

Schließlich werden die Unternehmen verpflichtet, die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten durch einen unabhängigen Dritten prüfen zu lassen (sog. „Third Party Audits“) und Prüfungsberichte offenzulegen.

Überwacht wird die Einhaltung der Regeln von den nationalen Behörden, in Deutschland der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Dieser wurden im deutschen Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung weitreichende Befugnisse übertragen, insbesondere Betretungs- und Auskunftsrechte. Anordnungen der BGR können im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden, wobei ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden kann.

Die EU-Konfliktmineralienverordnung schafft umfassende Pflichten für Unternehmen in der Union, die bestimmte Mineralien und Metalle importieren. Aber auch diejenigen Unternehmen, die in anderen Branchen tätig sind, sollten sich auf verschärfte Due-Diligence Anforderungen vorbereiten. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat vor wenigen Wochen die Europäische Kommission zu einer Gesetzesinitiative zu einem allgemeinen europäischen Lieferkettengesetz aufgefordert. Daraufhin hat die Kommission einen entsprechenden Gesetzesentwurf für Frühjahr 2021 angekündigt.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Brüssel, Herr Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., berät Sie gerne: vanderhout@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 234 11 60, www.kapellmann.de