Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in der Ukraine
CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew

Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht

Neue Optionen für die Registrierung eines Geschäftsführers in der Ukraine

22.12.2021

Am 14. August 2021 ist das Gesetz der Ukraine Nr. 1667-IX „Über die Förderung der Entwicklung der digitalen Wirtschaft in der Ukraine“ („Gesetz“) in Kraft getreten, das unter anderem neue Regeln für die Registrierung von Beziehungen zu Geschäftsführern von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Gesellschaften mit zusätzlicher Haftung einführt.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua

Es ist nun möglich, mit allen Mitgliedern eines Leitungsorgans nach dem Ermessen deren Arbeitgebers entweder eine Arbeitsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Zuvor konnte ein Vertrag nur mit einem Geschäftsführer, d.h. dem Vorsitzenden des Leitungsorgans, des Unternehmens geschlossen werden.

Finden Sie hier den ausführlichen Fachbeitrag unseres CBBL-Partners DLF Rechtsanwälte: "Neue Optionen für die Registrierung eines Geschäftsführers in der Ukraine"

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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54