Wie erwartet wurden die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge durch die EU-Kommission neu festgesetzt und im Einzelnen erhöht (siehe die Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30. November 2011, Amtsblatt der Europäischen Union L 319/43 vom 2.12.2011).
Wie erwartet wurden die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge durch die EU-Kommission neu festgesetzt und im Einzelnen erhöht (siehe die Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30. November 2011, Amtsblatt der Europäischen Union L 319/43 vom 2.12.2011).
Die neuen Schwellenwerte ab 01.01.2012 lauten wie folgt:
- Bauaufträge: 5.000.000 EUR
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 EUR
- Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 400.000 EUR
- Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 130.000 EUR
Als EU-Verordnungen gelten diese Regelungen grundsätzlich ab Jahresbeginn in den Mitgliedstaaten unmittelbar und bedürfen keiner nationalen Umsetzung mehr.
In Deutschland gelten trotzdem bis zu einer Änderung der Vergabeverordnung bis auf weiteres noch die alten, niedrigeren Schwellenwerte, weil diese nur Mindeststandards setzen, ab denen die EU-Vorgaben greifen müssen. Niedrigere Werte und damit eine strengere Umsetzung in den Mitgliedsstaaten, wie es die aktuellen niedrigeren deutschen Werte darstellen, ist zulässig und wirksam.
Die bis auf weiteres geltenden alten Schwellenwerte betragen:
- Bauaufträge: 4.845.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 193.000 Euro
- Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 387.000 Euro
- Für Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen
- Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 125.000 Euro