Durch Zustimmung der Regierung zu einem Königlichen Dekret wurde am 3. Juli 2017 die Einführung einer neuen digitalen Gebühr beschlossen.
Diese bestimmt, dass Produzenten und Händler von Wiedergabegeräten, welche innerhalb von Spanien vertrieben oder genutzt werden, z. B. 21 Cent für eine Roh-DVD, 24 Cent für einen USB-Stick und 1,10 Euro für ein Tablet zahlen müssen. Bisher wurden die Gebühren für die Entschädigung von Urhebern seit 2012 auf Staatsebene finanziert.
Dies wurde jedoch am 9.6.2016 für europarechtswidrig erklärt, so dass eine neue Reglung her musste. Diese basiert auf der europäischen Richtlinie 2001/29/EC, welche u.a besagt, dass natürliche Personen Kopien einer bereits veröffentlichten Arbeit anfertigen dürfen, wenn dieses ohne Gewinnabsicht und nur zu privaten Zwecken erfolgt.
Als Gegenleistung wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Entschädigung an die Urrechtsinhaber einzuführen. Eine zuvor eingeführte Gebühr war 2011 von der Audiencia Nacional wieder aufgehoben worden.