Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Marokko
CBBL Rechtsanwalt und Abogado Dr. Christian Steiner, Kanzlei MIDEAST | Law, Casablanca
Dr. Christian Steiner
Rechtsanwalt und Abogado
MIDEAST | Law
Casablanca

Aktuelles zum marokkanischen Wirtschaftsrecht

Neuerungen durch das Finanzgesetz 80-2018 für das Haushaltsjahr 2019

08.02.2019

Ein kurzer Überblick über die Unternehmensbesteuerung in Marokko anlässlich der jüngsten Änderungen

Alljährlich wird in Marokko das Finanzgesetz für das darauf folgende Haushaltsjahr angepasst. Das Finanzgesetz 80-18 (Dahir n°1-18-104, du 12 rabii II 1440 vom 20.12.2018) enthält eine Reihe von Änderungen, welche auch für die unternehmerische Tätigkeit in diesem westlichsten Staat des Maghreb von Bedeutung sind. Die Änderungen betreffen, abgesehen von einigen gemeinsamen Maßnahmen, die Besteuerung von Körperschaften (impôt sur les sociétés, IS), privaten Einkommen (impôt sur le revenu, IR), die Mehrwertsteuer (taxe sur la valeur ajoutée, TVA), Registergebühren (droits d’enregistrement, DE), die Stempelsteuer (droit de timbre, DT), die Sonder-KFZ-Steuer (taxe spéciale annuelle sur les véhicules, TSAV) und schließlich die Steuer auf Versicherungsverträge (taxe sur les contrats d’assurances, TCA). Die Änderungen durch das Finanzgesetz werden im Wesentlichen im Steuergesetz (Code général des impôts - CDI) umgesetzt, welches Körperschaft-, Einkommens- und Mehrwertsteuer sowie die Register- und Stempelgebühren regelt. Nachfolgend sollen nur einige Neuerungen kurz beleuchtet werden.

Körperschaftssteuer (IS). Vergünstigte Sätze, Solidaritätszuschlag und Anrechnungsfähigkeit

Unternehmen mit Gewinnen zwischen MAD 300.001 und MAD 1.000.000.000 (etwa 30.000 bis 100.000 EUR) kommen gem. Art. 19 CDI nun in den Genuss eines reduzierten Normalsteuersatzes der progressiven Skala von 17,5% statt vorher 20%. Zudem findet nunmehr die progressive Skala auf Unternehmen Anwendung, die zuvor dem spezifischen Satz von 17,5% unterlagen (etwa Unternehmen, die im Export, Hotelgewerbe, Tourismus oder der privaten Bildung tätig sind). Dabei wird der Höchstsatz dieser Skala auf 17,5% begrenzt, während für andere Gewerbe Gewinne über MAD 1.000.000 mit bis zu 31% besteuert werden.

Art. 267 bis 273 CDI führen für die Jahre 2019 und 2020 einen Solidaritätszuschlag von 2,5% auf Gewinne körperschaftsteuerpflichtiger Unternehmen über MAD 40.000.000.000 (vier Millionen EUR) ein.

Der neue Artikel 19 bis CDI verankert nun gesetzlich die in den von Marokko unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene Anrechnungsfähigkeit ausländischer Steuern. Im Ausland für ausländische Produkte, Gewinne und Einkommen geleistete Steuern können nun direkt auf der Grundlage des CDI auf die in Marokko anfallende Körperschaftsteuer angerechnet werden, sofern das steuerpflichtige Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörden vorlegt.

Punktuelle Änderungen hat auch die Mehrwertsteuer erfahren. So sind etwa Wasserpumpen, die im Agrarsektor eingesetzt und mit Solarenergie und anderen erneuerbaren Energien betrieben werden gem. Artikel 91-I-C-6° CGI ab 2019 von der Mehrwertsteuer befreit. Die Neufassung des Artikel 105 bringt im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Fusionen, Aufspaltungen und Neustrukturierungen von Unternehmen eine Klärung.

Instrumente des marokkanischen Fiskus

Zur Erinnerung: Das marokkanische Steuersystem kennt drei Steuerkategorien und unterscheidet sich damit konzeptionell kaum von europäischen Steuersystemen: (1) direkte Steuern (Körperschaft- und Einkommenssteuer), (2) indirekte Steuern (Mehrwertsteuer, die Steuer auf Erbschaften und dokumentierte Rechtsakte, Sondersteuern auf Getränke, Tabak und Brennstoffe, die Steuer auf Versicherungsprämien, die KFZ-Steuer), und (3) lokale Steuern (Wohnsteuer, Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten sowie die Steuer auf kommunale Dienstleistungen).

Einige Details zur Körperschaftsteuer in Marokko

Für den Unternehmer von besonderer Bedeutung ist naturgemäß die Körperschaftsteuer. Sie gilt für alle Gewinne und Einkünfte, die Unternehmen (unabhängig von ihrem Gegenstand oder ihrer Rechtsform) und andere juristische Personen erzielen. Als Unternehmen werden nicht behandelt: Personengesellschaften, die nur von natürlichen Personen gegründet wurden, transparente" Immobiliengesellschaften, wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Steuerpflichtig sind darüber hinaus öffentliche Einrichtungen und andere juristische Personen, die Geschäfte auf gewinnorientierter Basis tätigen; rechtlich gleichgestellte Verbände und Körperschaften; gesetzlich oder vertraglich gegründete Fonds; Koordinierungsstellen, Tochtergesellschaften und Betriebsstätten nicht ansässiger Unternehmen; in Marokko gegründete Partnerschaften und Kommanditgesellschaften, sofern alle Partner natürliche Personen sind, sowie Joint Ventures. Unternehmen werden unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in Marokko haben oder nicht, für alle ihre Produkte, Gewinne und Einkommen gemäß dem jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen besteuert. Der Steuersatz rangiert grundsätzlich progressiv zwischen 10% (steuerpflichtiges Einkommen bis 300.000 MAD), 20% (bis 1.000.000 MAD) und 31% (über 1.000.000 MAD). Allerdings werden Kreditinstitute sowie Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften mit 37% besteuert. Für alle von gebietsfremden Körperschaften ausgeführten Werk-, Bau- oder Montagearbeiten gilt ein Pauschalsatz von 8% (ohne MwSt), sofern sie sich für eine feste Besteuerung entschieden haben. Der Quellensteuersatz liegt meist bei 10% (Aktien, Gesellschaftsanteile und ähnliche Erträge; Bruttoeinkommen ohne Mehrwertsteuer aus Urheberrechten, Verwertungslizenzen, Vergütungen für technische oder wissenschaftliche Zusammenarbeit, künstlerische oder sportliche Aktivitäten, Vergütungen für Dienstleistungen jeglicher Art, die in Marokko in Anspruch genommen oder von Gebietsfremden erbracht werden, Mieten und ähnliche Vergütungen für Geräte aller Art, usw.), aber bei 20% für umsatzsteuerfreie Renditen auf Festgeldanlagen. Zur Förderung ausländischer Investitionen bietet Marokko freilich eine ganze Reihe steuerlichen Anreize, sowohl innerhalb als auch außerhalb spezieller Freihandelszonen wie der Tanger Free Zone oder der Casablanca Finance City.