Mit 1. Oktober 2015 sind folgende Neuerungen im Bereich des Arbeitsrechts in Kraft getreten:
• Erhöhung des Mindestlohnes
Für Arbeitnehmer im Alter von mindestens 21 Jahren wurde der Mindestlohn um 0,20 Pfund pro Stunde erhöht, nämlich von 6,50 Pfund auf 6,70 Pfund pro Stunde. Arbeitnehmer im Alter von 18-20 Jahren erhalten nunmehr mindestens 5,30 Pfund pro Stunde, 16 und 17-Jährige 3,87 Pfund und Auszubildende haben Anspruch auf 3,30 Pfund pro Stunde.
• Rechte von Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Sikh
Arbeiter, die der Religionsgemeinschaft der Sikh angehören und einen Turban tragen, werden künftig an allen Arbeitsstätten von der Helmpflicht ausgenommen sein. Bisher galt diese Ausnahme nur an Baustellen. Im Militärdienst und in Notfallsituationen darf die Verpflichtung zum Tragen von Sicherheitshelmen allerdings weiterhin aufrecht bleiben.
• Rauchverbot in Firmenwagen
Schon bisher war das Rauchen in Firmenwagen nicht erlaubt, jedoch mit Ausnahme von Fahrzeugen die vorrangig privat verwendet werden. Mit Anfang Oktober wurde das Rauchverbot auf private Fahrzeuge ausgeweitet, sofern Kinder unter 18 Jahren mitfahren. Dies ist nunmehr auch für privat genutzte Firmenwagen zu berücksichtigen.