Das französische Verbraucherschutzgesetz wurde im Februar 2017 geändert.
Das französische Verbraucherschutzgesetz wurde im Februar 2017 geändert.
Damit wurde insbesondere der Anwendungsbereich für sogenannte irreführende Geschäftspraktiken ausgeweitet. Daneben wurden einige juristische Unstimmigkeiten im Verbraucherschutzgesetz beseitigt.
Das französische Gesetz, das unter anderem Änderungen am Verbraucherschutzgesetz mit sich bringt, ist am 23. Februar 2017 in Kraft getreten.
Es weitet insbesondere den Anwendungsbereich des Verbots von irreführenden Geschäftspraktiken durch Unterlassen auf Praktiken aus, die auf gewerbliche / berufliche Empfänger ausgerichtet sind. Das Verbot von irreführenden Geschäftspraktiken gegenüber Gewerbetreibenden war bislang auf irreführende Geschäftspraktiken durch Tun beschränkt (Artikel L. 121-5 des französischen Verbraucherschutzgesetzes).
Die Definition nichtberuflicher Personen wurde ebenfalls geändert. Als nichtberufliche Person können nun auch juristische Personen ohne Erwerbstätigkeit wie z.B. Eigentümergemeinschaften, Betriebsräte, Vereine, usw. eingestuft werden, was deren Schutz gegen wettbewerbswidrige Praktiken erhöht.
Falls Sie hierzu weitere Informationen wünschen, steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.