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CBBL Abogado Luis Cuesta, Kanzlei MACDONEL URIBE CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt
Luis Cuesta
Abogado
MACDONEL URIBE CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt

Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht

Neues Bundesgesetz in Mexiko zum Schutz von geistigem Eigentum

11.08.2020

Mexiko hat ein neues Bundesgesetz zum Schutz von geistigem Eigentum erlassen, welches das bisherige Gesetz zum Schutz von geistigem Eigentum ersetzt. Das neue Gesetz entspricht den Anforderungen des NAFTA-Nachfolgeabkommens USMCA (in Mexiko T-MEC), welches zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft trat.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mexiko Stadt, Herrn André Röhrle, roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96www.muclaw.mx

Nachfolgend einige der wichtigsten Änderungen in Bezug auf Marken in Mexiko:

  • Für bestimmte Verfahren ist eine Antragsstellung nur auf elektronischem Weg möglich (z.B. bei Erneuerungen)
  • Es gibt zahlreiche Änderungen in Bezug auf das Einspruchsverfahren
  • Das neue Gesetz erlaubt die Zustimmung zur Koexistenz von identischen Marken bei vergleichbaren Produkten und Dienstleistungen
  • Die Laufzeit von Marken/Handelsnamen beginnt ab dem Zeitpunkt der Genehmigung (bisher ab dem Datum der Antragsstellung)

Nachfolgend einige der wichtigsten Änderungen in Bezug auf Patente in Mexico:

  • Schutzdauer für Gebrauchsmuster wird von 10 auf 15 Jahre erhöht
  • Erhöhung des Laufzeit von Patenten um bis zu 5 Jahren, wenn das Genehmigungsverfahren ab Antragsstellung in Mexiko mehr als 5 Jahre dauert
  • Animationssequenzen (Frames) können als eingetragene Designs angemeldet werden

Sie haben Fragen zum neuen Bundesgesetz zum Schutz von geistigem Eigentum in Mexiko? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Mexiko Stadt, Herr André Röhrle, berät Sie gerne: roehrle@cbbl-lawyers.de Tel. +52 - 55 - 564 540 96