Neues Datenschutzabkommen (Privacy Shield) zwischen EU und USA

Am 02.02.2016 traten neue rechtliche Rahmenbedingungen für den transatlantischen Datenverkehr zwischen der EU und den USA in Kraft. Dieses Datenschutzabkommen löst das vorherige erfolglose Projekt Safe Harbour ab, mit dem ursprünglich ein vereinfachtes Verfahren für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA möglich war. Per Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015 wurde es aufgrund von Datenschutzmängeln aufgehoben.

Viele Unternehmen (vor allem im Technologiebereich), die bei ihrer Tätigkeit täglich personenbezogene Daten zur Bearbeitung in die USA übermitteln, mussten für einen Übergangszeitraum ein strengeres Übermittlungsverfahren einhalten. Das Datenschutzschild sieht wieder ein vereinfachtes Übermittlungsverfahren vor. Auf Seiten der USA sind dabei aber deutlich strengere Kontrollmechanismen zu gewährleisten, wozu jährliche Zertifizierungen des Bearbeiters, die Veröffentlichung der Privacy Policy auf den Internetseiten u. Ä. gehören. Auch können sich EU-Bürger nunmehr mit Beschwerden direkt an den Bearbeiter in den USA wenden. Die Implementierung des Abkommens ist für die nächsten Wochen geplant.

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