Das Rahmengesetz für ausländische Investitionen Nr. 20.848 („Rahmengesetz“) wird ab dem 1. Januar 2016 die Rechtsverordnung Nr. 600 oder das Statut zur ausländischen Investition („RV 600“) außer Kraft setzen.
Die RV 600 reguliert ausländische Investitionen in Chile anhand eines Vertragsabschlusses zur ausländischen Investition (der „Vertrag“ oder die „Verträge“) zwischen dem chilenischen Staat und dem ausländischen Investor („AI“). Sowohl die RV 600 als auch der Vertrag beinhalten Regeln und Garantien, an denen sich die ausländische Investition ausrichtet. Im Gegensatz hierzu sieht das Rahmengesetz keine Vertragsabschlüsse vor, sondern betrifft die direkte ausländische Investition anhand des Transfers von Kapital oder Aktiva nach Chile. Nach diesem Transfer kann der AI ein von der Agentur zur Förderung ausländischer Investitionen (die „Agentur“) ausgestelltes Zertifikat erhalten, das ihm Zugang zu den im Rahmengesetz vorgesehenen Garantien erlaubt.