Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses einer Gesellschaft in Frankreich: Widerspruch gegen das Gesellschaftsinteresse genügt nicht

Mit einem Urteil vom 13. Januar 2021 hat der Kassationsgerichtshof entschieden, dass der Widerspruch zwischen einer Entscheidung der Gesellschafterversammlung und dem Gesellschaftsinteresse (intérêt social) nicht ausreicht, um die Nichtigkeit festzustellen.

von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de und Elisabeth Walckenaer, walckenaer@cbbl-lawyers.de, Tel., +33 (0) 1 53 93 82 90,  https://rechtsanwalt.fr


Die im Gesetz genannten Nichtigkeitsgründe eines Gesellschafterbeschlusses haben folglich einen abschließenden und exklusiven Charakter. 
In der Praxis wird häufig übersehen, dass es jedoch andere Argumente gibt, die in einer solchen Situation herangezogen werden können.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.
 

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