Am 7. Juli 2013 tritt eine Novelle der polnischen ZPO in Kraft. Laut den neuen Vorschriften sollen die Parteien eines polnischen Zivilverfahrens in dem ersten Prozessschreiben die sogenannte PESEL-Nummer angeben. PESEL ist eine statistische Nummer, die jedem polnischen Staatsbürger bei Geburt gegeben wird. Die Pflicht belastet insbesondere den Kläger in dem sogenannte elektronischen Verfahren; er ist verpflichtet, die PESEL-Nummer des Beklagten bevor Klageeinbringung bei den entsprechenden Behörden zu bestimmen.
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