Einführung der „Arbeitnehmerkarte"
Ab dem 24. Juni 2014 wird die Anstellung von Ausländer in Tschechien wesentlich einfacher. Gemäß der neuen Regelung reicht es bei den Nicht-EU-Bürgern statt der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung lediglich eine sogenannte „Arbeitnehmerkarte“ zu beantragen, die die beiden Genehmigungen kombiniert.
Die Gültigkeit dieser Arbeitnehmerkarte hängt grundsätzlich von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, ist jedoch höchstens für zwei Jahre gesetzlich begrenzt. Diese neue Regelung stellt eine wesentliche Erleichterung der Anstellung von Ausländer für die Arbeitnehmer sowohl als auch Arbeitgeber dar.