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CBBL Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany) Stefan Schmierer, Kanzlei Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District
Stefan Schmierer
Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany), Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Hong Kong

Online-Betrug und das Zusammenspiel von verschiedenen Verfügungen in Hong Kong

08.07.2019

Im Common Law von Hong Kong gibt es einige Arten von einstweiligen Verfügungen durch Gerichte, die zurzeit vor allem bei Online Betrug (CEO Fraud) wichtig sind.

Diese sind:

  • Mareva Injunction, um Bankkonten einzufrieren,
  • Norwich Pharmacal Order, um von Dritten (meist Banken) eine Auskunft zu erhalten und
  • Gagging Order, um zu verhindern, dass ein Dritter bestimmte Informationen weitergibt.

Die Norwich Pharmacal Order ist hierbei ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen Online- und Identitätsbetrug. Mit einer Norwich Pharmacal Order können Betroffene Informationen zu relevanten Konten und deren Eigentümern erlangen. Dies verbunden mit einer Mareva Injunction auf einfrieren von Vermögen ist häufig der einzige Weg für die Geschädigten, um ihre Gelder zurückzuerlangen. Ungeklärt war jedoch bisher, in wieweit eine solche Verfügung ohne Kenntnis (ex parte) – und somit ohne Verteidigungsmöglichkeit - der Bank beantragt werden kann. Im Fall Asiya Asset Management (Cayman) Ltd v Dipper Trading Co Ltd. [2019] HKCFI 1090, 24 April 2019 äußerte sich das Gericht nun erstmalig dazu, was es in einem solchen Fall für die richtige Verfahrensweise hält, um die Interessen von Kläger, Kontoinhaber und Bank auszubalancieren.

1. Hintergrund

Der Kläger war Opfer eines Onlinbetrugs und erwirkte daraufhin eine Mareva Injunction, um unter Anderem ein Konto einfrieren zu lassen, auf welches die Gelder transferiert wurden. Der Kläger war in der Lage, das Gericht von der Notwendigkeit einer Gewährung ex parte, also ohne Mitteilung an den Antragsgegner oder die Bank, zu überzeugen und die Mareva Injunction wurde gewährt und dann der Bank zugestellt, welche daraufhin das Konto einfror.
Gleichzeitig versuchte der Kläger, mit einer Norwich Pharmacal Order von der Bank Informationen bezüglich der Kontoinhaber, um gegen diese vorzugehen. Ob ein solcher Antrag ebenfalls ex parte, als ohne vorherige Information der Bank geschehen kann, war fraglich.

2. Entscheidung

Zwar war das Gericht grundsätzlich gewillt, eine die Norwich Pharmacal Order zu gewähren, jedoch nicht ex parte. Stattdessen erließ es eine Norwich Pharmacal Order beschränkt auf den Kontostand, verbunden mit einer temporären Gagging Order, wodurch der Bank bis zu einem bestimmten Datum verboten wurde, dies gegenüber Dritten – einschließlich der Betrüger – zu erwähnen. Das Gericht hielt fest, dass eine Norwich Pharmacal Order ex parte in derartigen Fällen nur die absolute Ausnahme sein könne. Stattdessen muss der Kläger in einem ersten Schritt eine Gagging Order ex parte gegen die Bank erwirken. Im zweiten Schritt kann er dann eine Norwich Pharmacal Order, allerdings nicht ex parte, sondern nach Information der Bank Da der Kläger bereits durch die Gagging Order ausreichend geschützt ist, besteht kein Grund, so das Gericht, die Norwich Pharmacal Order auf ex parte Basis zu gewähren. Dass der Antragsgegner (hier die Bank) bei Anträgen gegen sie vorab informiert wird und ggf. Gegenmaßnahmen ergreifen kann entspricht der juristischen Neutralität, denn es hat das Gericht die Möglichkeit, bei gleichzeitigem Schutz der Klägerinteressen auch auf Einwände der Bank einzugehen.

3. Ausblick

Die Klärung durch das Gericht wird von interessierten Parteien aufmerksam aufgenommen werden. Wie die Entscheidung klarmacht, sind solche ex parte Verfügungen aufgrund prozessualer Fairness nur die Ausnahme. Die Gerichte neigen schon seit einiger Zeit verstärkt dazu, hohe Anforderungen für die Gewährung zu stellen. Dies sollten Parteien in Zukunft im Hinterkopf behalten, um unschöne Überrachungen zu vermeiden