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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Photovoltaik-Anleger atmen auf: Spanien verabschiedet königliches Gesetzesdekret 17/2019

16.01.2020

Die kommissarische Regierung des Königreiches Spanien hat noch vor Jahresende mit dem Erlass des königlichen Gesetzesdekrets 17/2019 vom 22. November auf die Probleme um die Streichung von Anlegerprämien im Hinblick auf den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien reagiert, die seinerzeit durch das königliche Gesetzesdekret 9/2013 entstanden waren.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es

Das neue Dekret sieht nun u.a. bezüglich erneuerbarer Energieanlagen (nach dem Jahr 2013), insbesondere Photovoltaikanlagen, eine Reduzierung der Rate-of-Return-Regulation (RRR), also der angemessenen Rendite, von 7,39 auf 7,09 Prozent vor.

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