Schaffung der sog. Simplifizierten Aktiengesellschaft ("Sociedad por Acciones Simplificada - SAS")
Am vergangenen 9. Februar 2016 hat der Mexikanische Kongress das Allgemeine Gesetz über Handelsgesellschaften in der Weise reformiert, dass eine vereinfachte Aktiengesellschaft gegründet werden kann. Diese ermöglicht in Mexiko erstmalig die Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft. Des weiteren erfolgt die Gründung bei dieser Gesellschaftsform ohne Notar oder Urkundsbeamten.