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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Schutz von Whistleblowern in Unternehmen in Frankreich

07.10.2022

Ein „Whistleblower“ im Unternehmen ist eine Person (in der Regel: ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Unternehmens), die bestimmte Missstände oder Rechtsverletzungen, die sie im Unternehmen wahrgenommen hat, öffentlich macht bzw. übergeordneten Stellen berichtet.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Priscille Lecoanet, Avocat, lecoanet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Seit dem 1. September 2022 besteht in Frankreich für Unternehmen, die eine Betriebsordnung haben, die Pflicht, in der Betriebsordnung auch auf den Schutz von „Whistleblowern“ hinzuweisen.

Sinn dieser Regelung ist, Mitarbeitern, die einen Missstand im Betrieb feststellen, es zu erleichtern, öffentlich darüber zu sprechen bzw. Rechtsverletzungen zu melden, damit diese abgestellt werden können.
Unternehmen, die bereits eine Betriebsordnung haben, sollten diese jetzt überprüfen und ggf. darin die nach dem neuen Gesetz erforderlichen Angaben ergänzen.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zum Schutz von Whistleblowern in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45