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Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu

Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht

Sicherheitsrisikoanalyse seit 01.07.2018 auch für ältere Einrichtungen Pflicht

31.12.2018

In Rumänien obliegt allen „Einrichtungen (rum. unităţi)“, die Güter oder andere Wertgegenstände besitzen, die meist unbekannte Pflicht, eine Analyse hinsichtlich der Sicherheitsrisiken für diese Güter zu erstellen.

Der Wortlaut der „Einrichtung“ ist sehr weit, sodass die Pflicht gemäß dem Gesetz 330/2003 u.a. sämtlichen Gesellschaften obliegt. Dies gilt seit dem 01.Juli 2018 nicht mehr nur für jüngere (nach dem 16. Juni 2012 gegründete), sondern für alle, d.h. auch ältere „Einrichtungen“.

Diese Analyse (analiză de risc la securitatea fizică) dient der Erkennung der Risiken sowie möglicher Folgen hinsichtlich der Sicherheit der genutzten Gebäude/ Räumlichkeiten und stellt die Grundlage für Sicherheitsmaßnahmen dar. Sie dient als Nachweis, dass die Einrichtung Maßnahmen gegen Verluste der darin befindlichen Wertgegenstände vorgenommen hat, und kann einen Bewachungsplan (rum. plan de pază) anordnen.

Sie muss laut Instruktionen des Innenministeriums von einem zugelassenen Risikogutachter (rum. evaluator de risc) infolge einer Ortsbesichtigung erstellt werden.

Bei Feststellung eines erhöhten Risikos für die Sicherheit können Gutachter Empfehlungen für die Minderung unterbreiten, die u. U. höhere Kosten als das Gutachten selbst verursachen.

Zum ausführlichen Artikel gelangen Sie hier:
https://stalfort.ro/wp-content/uploads/2018/05/20180503_ADZ_DL_Risikoanalyse_Sicherheit_Einrichtungen.pdf