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Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Spanisches Verbraucherschutzrecht

11.02.2019

Haftungsfalle beim „Influencer Marketing“

Beim Influencer Marketing handelt es sich um eine neue Art der unternehmerischen Werbestrategie, wobei die starke Reichweite der Influencer gegenüber ihren Followern gezielt von den Unternehmen genutzt wird, indem die Influencer als Botschafter für ihre Marke eingesetzt werden. In den Fällen, in denen die Influencer das Werbeangebot der Unternehmen aufgrund der vereinbarten Kooperation auf Ihren Profilseiten veröffentlichen und weiterempfehlen, handelt es sich nicht mehr um eine rein persönliche und unabhängige Meinung bzw. Produktempfehlung des Influencers.

Um nicht in die Haftungsfalle der unzulässigen Schleichwerbung zu geraten, müssen diese Posts als Werbung gekennzeichnet werden. Das spanische Verbraucherschutzrecht schreibt explizit vor, dass zur Verhinderung der Täuschung und Irreführung jeder Marketinginhalt von den Verbrauchern als solcher auch erkennbar sein muss.

Mehr Information: Das deutsch-spanische Wirtschaftsmagazin

Vanessa Guzek, Rechtsanwältin, Abogada und Europajuristin
Prozessrecht
Fashion Law