Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Portugal
CBBL Advogada Tânia Pinheiro, Kanzlei Monereo Meyer Advogados, Lissabon
Tânia Pinheiro
Advogada
Monereo Meyer Advogados
Lissabon

Aktuelles zum portugiesischen Wirtschaftsrecht

Staatshaushaltsgesetz für 2020 in Portugal

02.04.2020

Aufatmen! Die attraktive Steuervorteile in Portugal für Neuzuwanderer bleiben bestehen.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478, www.mmmm.pt

Seit 2009 (bzw. Update in 2013) lockt Portugal mit dem Sonderstatus NHR (Non-Habitual-Residence). Für einen Zeitraum von zehn Jahren, kann von den Vorzügen des Steuersystems profitiert werden, unter das bestimmte Einkünfte zu einem reduzierten Steuersatz in Portugal besteuert werden oder die in Portugal ganz der Steuer entfallen. Natürliche Personen, die in Portugal ihre steuerliche Ansässigkeit in Portugal begründen, können unter bestimmten Voraussetzungen den NHR-Status erhalten. Um den NHR-Status erlangen zu können, ist es notwendig, in den letzten fünf Jahren nicht in Portugal steueransässig gewesen zu sein. Diese Voraussetzungen haben sich mit dem Staatshaushaltsgesetz für 2020, das ab 01.04.2020 gilt, auch nicht verändert.

Speziell für Rentenbezüge ist jedoch jetzt zu beachten, dass mit dem Staatshaushaltsgesetz für 2020, eine wichtige Änderung eingeführt wurde. Im Rahmen des Sonderstatus konnten in der Vergangenheit, in bestimmten Fällen, ausländische Renten von einer doppelten Nichtbesteuerung profitieren. Von nun an werden ausländische Renten zu einem festen und immer noch geringem Steuersatz von 10% besteuert. Es besteht außerdem die Möglichkeit, für diejenigen, die von dem „alten“ Regime profitieren, zwischen dem alten und neuen Regime zu wählen, denn, in einem internationales Kontext, schafft in bestimmten Fällen eine effektive Besteuerung (auch wenn zu einem reduzierter Steuersatz) größere Rechtssicherheit (was von einigen Ländern in der Vergangenheit in Frage gestellt wurde).

Sie haben weitere Fragen zum neuen Staatshaushaltsgesetz in Portugal? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, berät Sie gerne: pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478