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CBBL Abogado Luis Cuesta, Kanzlei MACDONEL URIBE CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt
Luis Cuesta
Abogado
MACDONEL URIBE CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt

Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht

Steuerreform 2022 in Mexiko

10.12.2021

Am 26. Oktober 2021 hat der mexikanische Kongress die Steuerreform für 2022 beschlossen, welche u.a. zahlreiche Regelungen des Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer- und Verbrauchssteuergesetzes sowie der Bundesabgabenordnung reformiert.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mexiko Stadt, Herrn André Röhrle, roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96www.muclaw.mx

Das Reformgesetz wurde am 8. September diesen Jahres von Präsident López Obrador dem Kongress zur Abstimmung vorgelegt. Die Veröffentlichung im mexikanischen Bundesgesetzblatt steht derzeit noch aus.

Die Reform sieht u.a. vor: (1) dass aufgrund der Outsourcing-Reform Zahlungen an in Mexiko ansässige Personen für technische Unterstützungsdienste, Technologietransfer und Lizenzzahlungen, die durch Dritte erbracht werden, nur steuerlich abzugsfähig sind, soweit diese spezialisierte Dienstleistungen darstellen; und (2) dass in der Meldung, die bei Änderungen der Aktionärs- und Gesellschafterstruktur gegenüber der Steuerbehörde abzugeben ist, zukünftig auch die prozentualeelle Beteiligung jedes Aktionärs/Gesellschafter, sein Gesellschaftszweck und wer die tatsächliche Kontrolle über den Aktionär/Gesellschafter ausübt, anzugeben ist.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Mexiko Stadt, Herr André Röhrle, berät Sie gerne: roehrle@cbbl-lawyers.de Tel. +52 - 55 - 564 540 96