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CBBL Anwalt in Brasilien, Gustavo Stüssi Neves, Kanzlei Stüssi-Neves Advogados
Gustavo Stüssi Neves
Advogado
Stüssi-Neves Advogados
São Paulo, Rio de Janeiro

Aktuelles zum brasilianischen Wirtschaftsrecht

STF in Brasilien bestätigt endgültig sein Urteil im Verfahren über den Nichtanfall von ITD auf Schenkungen und Erbschaften im Ausland

06.06.2022

Durch das virtuelle Urteil in der Revision RE 851.108/SP am 26/02/2021 hat der Obere Brasilianische Gerichtshof, STF, den Bundesstaaten und dem Bundesdistrikt untersagt, auf Schenkungen oder Erbschaften im Ausland die Erbschafts- und Schenkungssteuer ITD zu erheben, solange der Nationalkongress in dieser Materie kein Ergänzungsgesetz erlassen hat.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwälten in Rio de Janeiro, Herr Thiago Peluso Rossi, rossi@cbbl-layers.de Tel. +55 - 21 - 250 972 34, und Herr Caio Magalhães Chaves Barbosa, barbosa@cbbl-lawyers.de, www.stussi-neves.com

Wie es der STF in den Fällen mit nicht unerheblichen steuerlichen Auswirkungen regelmäßig zu tun pflegt, hat der STF die Wirkungen des Urteils definiert, um die Verluste für die öffentliche Hand zu reduzieren, indem er dem Urteil nur eine ex-nunc-Wirkung zugesprochen hat. Das bedeutet, dass dieses Urteil Wirkungen nur für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit entfaltet. Der Stichtag ist der 20.04.2021. Die erwähnte Einschränkung gilt jedoch nicht für vor diesem Datum erhobene Klagen, um Ansprüche von Klägern zu schützen, die in dieser Sache bereits die Gerichte angerufen hatten.

In seiner virtuellen Sitzung vom 08/04/2022 hat der STF die Entscheidung zu zwei vom Bundesstaat São Paulo eingelegten Beschwerden gegen die am 26/02/2021 verkündeten Entscheidung zur Hauptsache getroffen. Der Bundesstaat São Paulo hatte mit einem möglichen Widerspruch von Entscheidungen des STF aufgrund der Einschränkung der oben erwähnten Wirkungen argumentiert. Erwartungsgemäß hat der STF das Rechtsmittel zurückgewiesen und die Diskussion über das Thema damit abgeschlossen.

Es sei daran erinnert, dass der STF seine Entscheidung der Unmöglichkeit des Anfalls der ITD bei Schenkungen und Erbschaften im Ausland im Rahmen der vom General-Bundesanwalt gegen die Bestimmungen der Bundestaaten Paraná (ADI 6.818), Tocantins (ADI 6.820), Santa Catarina (ADI 6.823), Mato Grosso do Sul (ADI 6.840) und des Bundesdistrikts (ADI 6.833) erhobenen Direktklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit (ADIs) am 18/03/2022 bereits bestätigt hatte.

In allen Entscheidungen hat der STF seine Auffassung bestätigt, dass die Bundesstaaten und der Bundesdistrikt wegen der Notwendigkeit der näheren Regelung der Materie durch ein Ergänzungsgesetz des Bundes derzeit keine Gesetzgebungszuständigkeit für die ITD auf Güter von im Ausland wohnhaften Personen haben.

Wird kein solches Ergänzungsgesetz des Bundes verabschiedet, entfällt die ITD in den Fällen, in denen (1) der Schenker oder Erblasser seinen Wohnsitz oder seine Ansässigkeit im Ausland hat, (2) sich die vererbten Güter im Ausland befinden oder (3) das Nachlassverzeichnis außerhalb Brasilien erstellt wird.

Damit ist im Fall von inländischen Immobilien der Bundesstaat, in dem sich das Grundstück befindet, sowohl im Falle einer Schenkung als auch im Falle des Ablebens für die ITD zuständig.

Bei beweglichen Sachen ist der Bundesstaat für die ITD zuständig, in dem der Schenkende seinen Wohnsitz hat bzw. das Nachlassverzeichnis erstellt wird.

Bei Schenkungen im Ausland schließlich fällt die ITD erst nach Verabschiedung des Ergänzungsgesetzes durch den Bund an. Gleiches gilt für Nachlässe, bei denen der Erblasser (1) im Ausland ansässig war, (2) sich die vererbten Güter im Ausland befinden oder (3) das Nachlassverzeichnis außerhalb Brasilien erstellt wird.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Gustavo Stüssi Neves und sein Team in São Paulo stehen Ihnen gerne zur Verfügung: stussi.sp@cbbl-lawyers.de, Tel. +55 - 11 - 309 366 12