Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Strafrechtliche Haftung von Gesellschaften in Frankreich

26.11.2021

Der französische Kassationsgerichtshof hat mit Urteil vom 16. Juni 2021 entschieden, dass die Mitarbeiter einer Tochtergesellschaft aufgrund der unternehmensübergreifenden Organisation des Konzerns und der ihnen übertragenen Aufgaben de facto Vertreter der Muttergesellschaft waren.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de und Elisabeth Walckenaer, Avocat, walckenaer@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Im Rahmen eines Konzerns sollte stets sorgfältig darauf geachtet werden, dass Mitarbeiter aufgrund der Organisation ihrer Tätigkeit die Muttergesellschaft keiner strafrechtlichen Verantwortung aussetzen.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zum Gesellschaftsrecht in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45