Mit der Entscheidung Daimler AG v. Bauman, et al., no. 11-964 hat der US Supreme Court die prozessualen Anforderungen einer Klage gegen eine ausländische Gesellschaft deutlich erhöht. Es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss eine ausländische Gesellschaft nicht erwarten, dass ein allgemeiner Gerichtsstand in einem Bundesstaat besteht, in dem weder eine Tochtergesellschaft noch ein verbundenes Unternehmen eingetragen ist oder diese ihren Hauptgeschäftssitz haben. Auch wenn die Tochtergesellschaft eines Auslandsunternehmens in diesem Bundesstaat eingetragen ist oder dort ihren Hauptgeschäftssitz hat, muss der Kläger nachweisen, dass es sich bei der Tochtergesellschaft, um eine “verlängerte Werkbank” (alter Ego) der Muttergesellschaft handelt, damit ein allgemeiner Gerichtsstand gegen die Auslandsmuttergesellschaft gegeben ist.
Supreme Court Entscheidung macht es schwieriger ausländische Gesellschaften in den USA zu verklagen.

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