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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Dr. Christian Steiner, Kanzlei MIDEAST | Law, Casablanca
Dr. Christian Steiner
Rechtsanwalt und Abogado
MIDEAST | Law
Casablanca

Aktuelles zum marokkanischen Wirtschaftsrecht

Trend der Immobilienpreise in Marokko uneinheitlich.

01.08.2018

Der Rechtsrahmen bleibt unverändert

Der Preis von Wohnimmobilien und gewerblichen Immobilien entwickelt sich in Marokko momentan uneinheitlich. Beim Erwerb von Immobilien unterscheidet das marokkanische Recht grundsätzlich nicht zwischen marokkanischen Staatsangehörigen und Ausländern; lediglich der Erwerb von Agrarland durch Ausländer unterliegt Beschränkungen.

Den jüngsten Erhebungen der marokkanischen Zentralbank Bank Al Maghrib (BAM) zufolge (Zahlen für das 4. Quartal 2017) entwickelt sich der marokkanische Immobilienmarkt gegenwärtig uneinheitlich. Im 4. Quartal 2017 fiel der globale Immobilienpreisindex (IPAI) gegenüber dem Vorquartal um 1,3%, was auf Preisrückgänge von 1,7% bei Wohnimmobilien und 1,2% für Grundstücke zurückzuführen ist. Demgegenüber stiegen die Preise für gewerbliche Immobilien um 3,4%. Insgesamt sank die Zahl der Transaktionen um 2,4%, aber auch hier nicht wegen eines Rückgangs bei den gewerblichen Immobilien (+ 1,2% gegenüber Wohneigentum – 8,6% und Grundstücken – 20,7%). Im Vergleich zum 4. Quartal 2016 ist denncoh global ein Anstieg von 0,9% zu verzeichnen (Grundstücken + 1,8%, gewerblich + 4,4%, Wohnimmobilien ohne Veränderung). Die Anzahl der Transaktionen ging im Jahresvergleich jedoch in allen Bereichen zurück, um 13,2% bei Wohngebäuden, 2,5% bei Immobilien und 16% bei gewerblichen Immobilien.

Das Investitionsklima für gewerbliche Immobilienvorhaben in Marokko

Dabei unterstützt Marokko im Rahmen seiner Politik zur Investitionsförderung weiterhin Projekte in verschiedenen Sektoren, darunter auch Investitionen im Bereich gewerblicher Immobilien. Eine Reihe von Gesetzesnovellen sorgen für ein attraktives Investitionsklima. Für Standardinvestitionen wurde eine besondere behördliche Anlaufstelle eingerichtet, die sämtliche Anträge im Rahmen der Gesellschaftsgründung entgegennimmt. Bezüglich der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes der Investoren bestehen keine Anforderungen. Wichtig ist dabei, dass ausländische Investoren innerhalb von sechs (6) Monaten ab dem Zeitpunkt der Investition, ihr Engagement in Marokko bei der marokkanischen Devisenbehörde anmelden, um später ihr Kapital und die Erträge aus der Investition ausführen zu dürfen.

Steuerliche Belastungen bzw. Risiken und/oder Vorteile für Immobilieninvestitionen

Im Rahmen von Investitionsabkommen mit der marokkanischen Regierung über Beträge ab 200 Millionen Dirham (rund 20 Millionen EUR) werden Befreiungen von Zoll- und Mehrwertsteuern auf den Import von Betriebsmitteln und Werkzeug gewährt, die für die Verwirklichung des Projekts erforderlich sind.

Unternehmen, die in einer Freihandelszone für den Export angesiedelt sind, kommen in den Genuss einer Reihe von Steuerbegünstigungen.

Der allgemeine Körperschaftssteuersatz ist wie folgt nach der Höhe der Nettogewinne gestaffelt:

  • Bis zu einem Nettogewinn von 300 000 DH (ca. 30.000 EUR): 10%.
  • Von 300 000 DH Nettogewinn bis 1.000 000 DH (ca. 100.000 EUR): 20%.
  • Von 1.000 000 DH Nettogewinn von 5.000 000 DH (ca. 500.000 EUR): 30%.
  • Ab 5.000 000 DH Nettogewinn: 31%.

Exportgewinne sind während der ersten fünf (5) Jahre von der Körperschaftssteuer befreit. Anschließend beträgt der Körperschaftssteuersatz 17,5%. Beim Erwerb bebauter Immobilien werden Steuern in Höhe von 4% des Preises erhoben, auf unbebautes Land 6%. Für die Eintragung ins Grundbuch werden zusätzlich 1,5% des Preises fällig. Für die Gesellschaftsgründung verlangt der marokkanische Staat eine Registersteuer von 1% des Kapitals.

Im Übrigen ist Marokko mit einer Reihe auch europäischer Staaten Doppelbesteuerungsabkommen eingegangen, darunter auch mit der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 1974.

Hindernisse oder Hürden für ausländische (insbesondere deutsche) Investoren: z.B. Verwaltungsbeschränkungen und Möglichkeiten der Direktinvestition

Ausländer, auch deutsche Staatsbürger, unterliegen Beschränkungen beim Erwerb von Grundeigentum lediglich im Hinblick auf Agrarland. Dieses muss im Eigentum marokkanischer Staatsbürger bzw. Unternehmen stehen, die ihren Sitz in Marokko und einheimische Anteilseigner haben. Dabei sind unter Agrarland solcher Grundstücke zu verstehen, der nur landwirtschaftlich genutzt und nicht bebaut werden kann, außer es liegt eine entsprechende Genehmigung vor. Die landwirtschaftliche Widmung kann auch für ausländische natürliche Personen oder Unternehmen (im Teil- oder Vollbesitz von Ausländern) aufgehoben werden, wenn ein Investitionsprojekt außerhalb des Agrarsektors umgesetzt werden soll. In diesem Fall kann ein Stück Land, das eigentlich der landwirtschaftlichen Nutzung dient, für ein andersartiges Investitionsvorhaben umgewidmet werden.

Finanzierung gewerblicher Immobilieninvestitionen in Marokko

Investitionen in Immobilien können in Marokko sowohl durch einheimische als auch durch ausländische, auch deutsche Banken finanziert werden. Typische Kreditsicherungen in Marokko sind die Grundhypothek, das Pfandrecht an Unternehmensanteilen sowie persönliche Sicherheiten.