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Aktuelles zum Kartellrecht und EU-Recht

Vergeltungszölle

09.07.2018

EU-Kommission reagiert mit Vergeltungszöllen auf Strafzölle der USA auf Stahl und Aluminium

Mit der am 20.06.2018 verabschiedeten Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 hat die EU-Kommission auf die von der US-Regierung auf Stahl und Aluminium auferlegten Strafzölle mit Gegenmaßnahmen in Form von Vergeltungszöllen reagiert. Damit ist eingetreten, was bereits seit einigen Monaten allseits kontrovers diskutiert wurde. Die Durchführungsverordnung über bestimmte handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, welche am 21.06.2018 in Kraft getreten ist, sieht Einfuhrzölle zwischen 10 und 50 % auf ausgewählte US-Erzeugnisse mit einem Exportwert von 2,8 Mrd. Euro im Jahre 2017 vor, die solange Anwendung finden sollen, bis die Vereinigten Staaten ihre Strafmaßnahmen einstellen. Die Verordnung umfasst klassische US-Produkte Motorräder, Whiskey, Jeans und Erdnüsse. Wie die Nachrichtenagentur Reuters in ihrer Meldung vom 21.06.2018 berichtet, seien vorrangig Produkte aus sog. „roten“ Staaten gewählt worden, um die dort dominierenden Republikaner und dadurch Präsident Trump gezielt zu schwächen. Dieses Vorgehen könnte darauf Einfluss haben, ob die Republikaner bei den Halbzeitwahlen im November die Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses – Senat und Repräsentantenhaus – gewinnen.

Die EU-Kommission führte in ihrer Pressemeldung vom 06.06.2018 aus, es handle sich um eine „maßvolle und angemessene Reaktion auf die einseitige und rechtswidrige Entscheidung der Vereinigten Staaten, Zölle auf europäische Stahl- und Aluminiumausfuhren zu erheben“. Da letztere ein Handelsvolumen i.H.v. 6,4 Mrd. Euro betreffen und nach WTO-Recht Gegenzölle in gleicher Höhe zulässig seien, lasse es sich die EU offen, für die verbleibenden 3,6 Mrd. Euro zu einem späteren Zeitpunkt entsprechende Maßnahmen einzuleiten, so die Kommission in ihrer Pressemeldung vom 20.06.2018. Die EU-Mitgliedsstaaten unterstützten einheitlich die Maßnahme.

Zuvor hatte die US-Regierung im Rahmen ihrer „America First“- Kampagne erstmalig im März dieses Jahres angedroht, Strafzölle i.H.v. 10 % auf Aluminium- und 25 % auf Stahlprodukte aus der EU zu erheben. So ermächtige Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 den US-Präsidenten im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit zur Erhebung sogenannter „Schutzzölle“. Nach Ansicht der US-Regierung werde die inländische Produktion von Stahl und Aluminium nicht nur durch EU-Importe zu Dumpingpreisen geschwächt. Durch ihre Einfuhrzölle i.H.v. 10 % auf US-amerikanische Autos habe die EU auch über Jahre hinweg unfaire Handelspraktiken angewandt und auf diese Weise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit geschaffen. Nach zweimaligem Aufschub setzte sie ihre Drohung Ende Mai schließlich in die Tat um. Mit Konsultationsersuchen vom 19.06.2018 (WT/DS552/1) rügte Norwegen – ebenfalls seit März von den Strafzöllen betroffen – vor der WTO die Unrechtmäßigkeit der Maßnahme mit der Begründung, diese verstoße gegen die Vorschriften des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT). Dem schloss sich die EU-Delegation mit Mitteilung vom 21.06.2018 (WT/DS552/2) an, nachdem die Kommission bereits am 01.06.2018 eine Schadensersatz-Klage gegen die USA eingereicht hatte.

In der Tat bewerten Experten die Rechtmäßigkeit des amerikanischen Vorgehens unterschiedlich. Zwar erachtet wohl eine Mehrheit das Argument der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als abwegig. Vor dem Hintergrund, dass es an einem Präzedenzfall zu Art. XXI GATT fehlt, kann allerdings auch nicht ausgeschlossen werden, dass das Streitbeilegungsgremium der WTO die „wesentlichen Sicherheitsinteressen“ der USA berührt sehen und die Strafzölle als dann erforderliche Sofortmaßnahmen gem. Art. XIX GATT einstufen könnte.

Eine im März dieses Jahres unter führenden Wirtschaftswissenschaftlern durchgeführte Umfrage der Booth School of Business in Chicago, Illinois zeigt einen Konsens dahingehend, dass die Strafzölle den wirtschaftlichen Wohlstand des Landes nicht verbessern, sondern vielmehr schädlich für die US-amerikanische Wirtschaft sein werden. Auch diesseits des Atlantiks werden die Vergeltungszölle teilweise stark kritisiert. So sprach sich Dennis Snower, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, laut eines Berichts der Zeit vom 10.03.2018 für Zurückhaltung seitens der EU aus. Gegenüber der Welt äußerte er in einem Interview vom 27.05.2018, dass die EU vielmehr von einer Senkung ihrer Steuersätze profitieren würde.

Der entfachte Handelsstreit lässt das Ende der transatlantischen Beziehungen, wie sie bisher bestanden, befürchten und verbreitet unter Europäern allgemeine Unsicherheit und Besorgnis gegenüber einer unberechenbaren und zunehmend feindseligen Trump-Administration.

Der US-Handelsminister Wilbur Ross gab sich gegenüber CBNS am 21.06.2018 selbstsicher und wies die unter US-Amerikanern verbreitete Sorge, die Strafzölle werden der Mehrheit unter ihnen schaden, als unbegründet von der Hand. Ziel sei es, Bedingungen zu schaffen, unter denen es für die EU schmerzhafter ist, ihre ursprünglichen Zolltarife aufrecht zu erhalten, als diese aufzugeben. Die Gegenmaßnahmen der EU verzeichnet Ross als Erfolg auf Seiten der USA. Präsident Trump sei entschlossen, die US-amerikanischen Interessen zu schützen. Im diesem Zusammenhang spielt die US-Regierung derzeit mit dem Gedanken, Strafzölle i.H.v. 25 % auf Automobile auszuweiten, was vor allem die deutsche Autoindustrie besonders hart treffen würde.