Verkauf von Fahrzeugen mit zurückgedrehten Kilometerstand

Der tschechische Oberste Gerichtshof hat in den letzten Tagen entschieden, wie eine gezielte Zurückdrehung des Kilometerstandes eines Fahrzeugs und somit die Beschädigung des neuen Käufer beurteilt wird.

Da eine ausdrückliche Regelung bislang fehlt, hat sich in der Rechtsprechung die Auslegung dieses beim Verkauf von benutzten Fahrzeugen langjährigen Problems entwickelt. Wenn jemand ein Fahrzeug verkauft, in dem der Tachostand absichtlich so geändert wurde, dass der tatsächliche Kilometerstand den Tachostand übersteigt, und dadurch ein höherer Kaufpreis (mindestens um CZK 5.000 - ca. 180 EUR) erzielt wurde, dann würden die Straftatbestandsmerkmale des Betrugs erfüllt.

Nicht nur könnte daher der Verkäufer mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren (bei einem Schaden über 50.000 CZK sogar bis zu 5 Jahren) bestraft werden. Sondern sollte es für den Käufer einfacher sein, den Schadenersatzanspruch geltend zu machen, falls das Begehen der Straftat bewiesen wird.

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