Verträge, bei denen die Erfüllung von dem Eintritt eines ungewissen Ereignisses abhängt (aleatorische Verträge) nach französischem Recht

Welche Folgen hat das Fehlen eines ungewissen Ereignisses am Tag des Vertragsabschlusses?

von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0) 3 88 45 65 45, https://rechtsanwalt.fr 

Nach französischem Recht werden als aleatorische Verträge („contrats aléatoires“) jene Verträge bezeichnet, deren Erfüllung von dem Eintritt eines ungewissen Ereignisses abhängt. 

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung vom 6. Juni 2021 im Zusammenhang mit aleatorischen Verträgen hat der französische Kassationsgerichtshof den Grundsatz in Erinnerung gerufen, dass das Fehlen der Ungewissheit des Eintritts eines versicherten Risikos zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, den Begünstigten der Abdeckung dieses Risikos beraubt. 


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