Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Belarus
CBBL Anwalt in Belarus, Pavel Pankratov, Kanzlei Brand & Partner
Pavel Pankratov
Jurist LL.M. oec.int., Partner
Brand & Partner
Minsk

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Belarus

Weitere Beschränkungen der Rechte von Eigentümern belarussischer Unternehmen, die auf der Gegensanktions-Liste stehen

18.11.2022

Mit dem Präsidialerlass Nr. 836 vom 31. Oktober 2022 wurden weitere Beschränkungen für die Veräußerung von Anteilen/Aktien an Unternehmen eingeführt, die auf der Liste von Unternehmen/Gesellschaften, deren ausländische Gesellschafter bzw. Aktionäre ihre Anteile/Aktien nicht verkaufen dürfen.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Minsk, Herrn Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17, www.bbpartners.ru

Wie bereits früher mitgeteilt, wurde mit der Verordnung Nr. 436 des Ministerrats der Republik Belarus vom 1. Juli 2022 eine Liste belarussischer juristischer Personen erstellt (im Weiteren: «die Unternehmens-Liste»), für welche es in der EU ansässigen Anteilseigentümern (Gesellschaftern, Aktionären) untersagt ist, ihre Anteile (Aktien) zu verkaufen.

Dieses Verbot wurde im Rahmen von Gegenmaßnahmen eingeführt, die Belarus als Reaktion auf EU-Sanktionen ergriffen hatte.

Wenn nicht eine Erlaubnis der belarussischen staatlichen Behörden erteilt wurde, ist Folgendes von nun an verboten:

  • Umstrukturierung einer belarussischen juristischen Person, die auf der Unternehmens-Liste steht;
  • Austritt aus einer solchen juristischen Person, wenn der/die Austretende aus einem "unfreundlichen" ausländischen Staat stammt (zu den "unfreundlichen" Staaten gehören nun alle EU-Mitgliedstaaten).

Auch erfolgt keine staatliche Registrierung mehr von juristischen Personen, die infolge der Umstrukturierung einer in der Unternehmens-Liste aufgeführten belarussischen juristischen Person gegründet wurden. Gleiches gilt für Änderungen der Satzung dieser juristischen Personen im Zusammenhang mit

  • der Umstrukturierung des Unternehmens;
  • der Veräußerung von Anteilen/Aktien durch ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre, bei denen es sich um Personen aus "unfreundlichen" Staaten handelt;
  • dem Ausscheiden/Austritt eines solchen Gesellschafters bzw. Aktionärs aus dem Kreis der Beteiligten.

Sie haben als Unternehmen Fragen zur aktuellen wirtschaftsrechtlichen Lage in Belarus? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Minsk, Herr Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., steht Ihnen gerne zur Verfügung: pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17