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CBBL Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany) Stefan Schmierer, Kanzlei Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District
Stefan Schmierer
Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany), Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Hong Kong

Weitere Liberalisierungsmaßnahmen im China-Hong Konger Freihandelsabkommen

05.06.2020

Sowohl China als auch Hong Kong sind Mitglieder der Freihandelsorganisation WTO; da Hong Kong allerdings ein Teil von China ist, greifen die WTO Regelungen zum Freihandel nicht auf die innerstaatlichen Beziehungen zwischen Hong Kong und China.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herrn Rechtsanwalt Stefan Schmierer, schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899, www.rs-lawyers.com.hk

Von daher wurde schon kurz nach der Rückgabe Hong Kongs an China im Jahr 2003 ein eigenständiges Freihandelsabkommen zwischen Hong Kong und China geschlossen, „The Mainland and Hong Kong Closer Economic Partnership Arrangement (CEPA)“.

Ursprünglich bezog sich CEPA nur auf den Freihandel von Waren zwischen Hong Kong und China, es wurden aber dann sukzessive Erweiterungen beschlossen, um sowohl den Warenfreihandel auszuweiten, als auch um weitere Bereiche in CEPA einzubeziehen.

Inzwischen umfasst CEPA vier Bereiche:

a) Freihandel von Waren;

b) Freihandel bezüglich Dienstleistungen;

c) Freihandel für Direktinvestitionen; und

d) Freihandel bezüglich wirtschaftlicher und technischer Kooperation.

Letzte Erweiterung des Freihandelsabkommens zwischen China und Hong Kong
Die letzte Erweiterung wurde am 21. November 2019 beschlossen und trat zum 01. Juni 2020 in Kraft.

Diese Erweiterung bezieht sich nur auf den Freihandel für Dienstleistungen und die Liste von Dienstleistungen, die nun Hong Konger Unternehmen in China erbringen können und von den Behörden wie lokale chinesische Unternehmen behandelt werden, wurde erweitert.

Es wurde ein Anhang zu CEPA für Dienstleistungen geschaffen, der nun eine negativ Liste enthält, welche auflistet, in welchen Bereichen Hong Konger Unternehmen nicht oder nur beschränkt Dienstleistungen erbringen dürfen und es wurde eine positiv Liste geschaffen, welche angibt, in welchen Bereichen Hong Konger Unternehmen wie chinesische Unternehmen behandelt werden.

Insgesamt wurde die Anzahl der eingeschränkten bzw. verbotenen Bereiche auf 11 reduziert und die Anzahl der Bereiche der Positiv-Liste von 26 auf nun 34 Bereiche erhöht.

Es wurden im Rahmen der Erweiterung nicht nur weitere Dienstleistungsbereiche eingeführt, es wurden auch weitere ursprüngliche Einschränkungen wie Regelungen für das Mindestkapital, für den Unternehmenszweck und für die Mindestbeteiligung von chinesischen Unternehmen an Joint Ventures aufgehoben.

Im Einzelnen
Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Für Hong Konger Unternehmen ist es nun einfacher, Waren unter dem chinesischen Testsystem (China Compulsory Certification, CCC) zu testen und Fabrikinspektionen durchzuführen. Dies betrifft Tests für Waren, die in Hong Kong als auch in China durchgeführt werden;
  • Hong Konger Telekommunikationsunternehmen dürfen nun chinesische SIM-Karten herausgeben, die nicht nur in Guangdong, sondern in ganz China funktionieren;
  • Änderungen im Bereich der Kultur: Hong Konger Unternehmen können nun einfacher Printmedien in China herausgeben und vertreiben.
  • Hong Konger Versicherungen wird es erleichtert, in China Versicherungen zu vertreiben und Hong Konger Unternehmen wird es erleichtert, in Asset Management-Gesellschaften in China zu investieren.
  • Hong Konger Touristen können sich bis zu 144 Stunden visumsfrei im Pearl River Delta aufhalten.
  • Ausnahmeregelungen, die bis jetzt nur die Provinz Guangdong galten, werden auf weitere Provinzen oder auf ganz China ausgeweitet.

Zusammenfassung
Die letzten Erweiterungen liegen im Einklang mit den früheren Erweiterungen und können Hong Konger Unternehmen einen Vorsprung gegenüber Konkurrenten aus anderen Ländern verschaffen.

Sollte ein Markteinstieg in China via Hong Kong über CEPA in Betracht gezogen werden, so ist davor allerdings sehr genau zu prüfen, ob die Regelungen auch auf das jeweilige Unternehmen zutreffen. Viele Regelungen haben hohe Anforderungen und gehen teilweise so weit, dass die Ausnahmen nur auf ein oder zwei lokale Hong Konger Unternehmen zutreffen, mit dem Ziel, diesen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und andere nicht-lokale Wettbewerber auszuschließen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herr Rechtsanwalt Stefan Schmierer, berät Sie gerne: schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899