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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Welche Steuern gibt es in Spanien? Ein allgemeiner Überblick

09.06.2021

In Spanien gibt es direkte und indirekte Steuern auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Partner in Madrid, Herrn Gustavo Yanes, Steuerberater, yanes@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86www.mmmm.es

Auf zentralstaatlicher Ebene gibt es die Einkommenssteuer, die das (Welt)Einkommen von in Spanien steuerlich ansässigen Personen besteuert, die Körperschaftssteuer, die das (Welt)Einkommen von Gesellschaften und anderen Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit besteuert, sowie die Einkommensteuer für Nichtansässige, die das in Spanien erwirtschaftete Einkommen von Gesellschaften und Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, besteuert. Weiters gibt es eine Erbschafts- und Schenkungsteuer und eine Vermögensteuer. Letztere besteuert das globale Nettovermögen von Spanien ansässiger natürlicher Personen, bzw. bei nicht ansässigen natürlichen Personen nur das in Spanien belegene Vermögen.

Indirekte Steuer sind die Umsatzsteuer und die Steuer auf Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte. Letztere fällt bei Übertragungen an, die nicht der spanischen Umsatzsteuer unterfallen, bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Vorgängen wie Auflösung, Kapitalherabsetzung, etc., sowie bei bestimmten handelsrechtlichen, notariellen und verwaltungsrechtlichen Dokumenten. Weiters gibt es Sondersteuern wie zum Beispiel auf Alkohol und alkoholische Getränke, Treibstoffe und Tabak.

Der spanische Staat hat jedoch Regelungsbefugnisse für einige dieser Steuern an die Autonomen Regionen abgegeben, womit die Autonomen Regionen bestimmte Aspekte der Steuern wie Befreiungen oder Steuervergünstigungen eigenständig festgelegt haben.

Die Autonomen Regionen können aber auch eigene Steuern einführen. Zu den relevantesten regionalen Steuern zählen die Steuer auf leerstehende Wohnungen, die Steuer auf touristische Aufenthalte, die Steuer auf große Verkaufsstätten, die Steuer auf unausgelastete Böden und die Steuer auf nichtbetriebliche Vermögenswerte.

Auf Gemeindeebene werden die Grundsteuer und die Gewerbesteuer eingehoben, sowie die Kraftfahrzeugsteuer. Darüber hinaus gibt es die Bausteuer und eine Wertzuwachssteuer, die den Wertzuwachs von städtischen Grundstücken, die entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wurden, besteuert.
Näheres dazu lesen Sie im Beitrag: Steuern in Spanien - Monereo Meyer Abogados (mmmm.es)

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