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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Wettbewerbsrecht in Frankreich

13.06.2022

EuGH: Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung (Verdrängungspraktiken)

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Déborah Niel, Avocat, niel@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2022 noch einmal klargestellt, wann eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktherrschenden Stellung im Rahmen von Verdrängungspraktiken vorliegt.

Die Entscheidung betrifft das missbräuchliche Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung im Zuge der Liberalisierung von ehemaligen Monopolmärkten: Welche Mittel des Wettbewerbs darf ein ehemaliger Monopolist nach der Liberalisierung des Markts einsetzen und welche nicht?

Möglicherweise lässt sich der Missbrauchsvorwurf im Einzelfall entkräften, wenn der Nutzen für die Verbraucher ausreichend gewichtig ist.

Der EuGH hat sich auch zur Frage der Beweispflicht geäußert.

Daneben hat der EuGH die Voraussetzungen der Haftung einer Muttergesellschaft für das wettbewerbswidrige Verhalten ihrer Tochtergesellschaft klargestellt: Das entscheidende Kriterium ist bei dieser Frage, ob zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft eine sog. „wirtschaftliche Einheit“ vorliegt oder nicht.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

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