Rechtsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten werden oftmals durch Schiedsgerichte entschieden. Die Entscheidungen der Schiedsgerichte sind grundsätzlich endgültig und können daher nicht durch Rechtsmittel angegriffen werden.
von Dr. Roland Mörsdorf, Rechtsanwalt und Advokat, romo@grette.no
In ganz wenigen Ausnahmefällen können die Entscheidungen der Schiedsgerichte jedoch durch die staatlichen Gerichte aufgehoben werden. Einer dieser Ausnahmefälle besteht in dem Verstoß gegen den Ordre Public.
Mehr zu dieser Thematik findet sich in dem neuesten Beitrag in connect 1/2020, der hier abgerufen werden kann.
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